Kitagebührenbefreiung ehrlich gestalten – 136 € reichen nicht aus!

Nicht ganz ungeschickt hat nun die Landesregierung den Eltern in Hessen ein vermeintliches Geschenk entgegengehalten. Die Kitagebühren sollen abgeschafft werden - im Sommer 2018. Tatsächlich aber bleiben viele Lücken ungenannt. So gilt die Kitagebührenbefreiung nur im Rahmen einer pauschalen Erstattung von 136 € (im Monat) und nur für sechs Stunden am Tag (statt zuvor fünf Stunden) - das dürfte für voll berufstätige Eltern zu wenig sein. Dazu sind die U 3 - Betreuungsplätze nach wie vor ausgenommen. Damit ist die Landesregierung der langjährigen Forderung der SPD nach einer echten Kitagebührenbefreiung zwar näher gekommen - aber immer noch deutlich von einer Verwirklichung entfernt.

„Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass sich nun endlich auch die hessische Landesregierung dazu durchgerungen hat, die Kitagebühren für Eltern abschaffen zu wollen. Aber das darf natürlich weder auf Kosten der Kitaqualität gehen, noch allein für die Eltern von Drei- bis Sechsjährigen gelten,“ mahnt Margrit Jansen, die SPD-Fraktionsvorsitzende in Langen.

Mit der geplanten pauschalen Erstattung von 136 € durch das Land Hessen seien die Elternbeträge sicher nur zum Teil abgedeckt. „Und lediglich sechs Stunden Betreuungszeit pro Tag reichen mit Blick auf eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf bestimmt nicht aus. Wir wissen doch, dass der Bedarf an Ganztagsbetreuungsplätzen in allen Altersstufen ständig wächst. Auch bei den Unterdreijährigen und im Bereich der Schulkinder,“ erklärt Margrit Jansen weiter.

Aber auch die Folgen für den städtischen Haushalt, der sich in Langen erfreulicherweise gerade auf Gesundungskurs befände, dürften nicht außer Acht gelassen werden. „Angesichts der ohnehin sehr schwierigen Haushaltskonsolidierung – keine neuen Schulden ab 2019 – müsse das Land nachbessern, wenn es die Kitagebührenbefreiung für Eltern ernst meine. Deshalb habe die SPD-Fraktion jetzt zu den anstehenden Haushaltsplanberatungen einen sechs Punkte umfassenden Antrag eingebracht.

Darin heißt es u.a.: „Der Magistrat wird angesichts der unklaren Ankündigungen des Landes gebeten, alle Folgen zu ermitteln, die durch die sogenannte Kitagebührenbefreiung für den Haushalt 2018 (und soweit erkennbar auch für die Folgejahre) entstehen und diese zu den Haushaltsplanberatungen vorzulegen.“

„Nach allem was wir bisher wissen, plant die Landesregierung, die sogenannte Gebührenbefreiung durch eine Kürzung des Kommunalen Finanzausgleichs um 155 Mio. € jährlich zu finanzieren.“ Damit mache sie die Kitagebührenbefreiung zur Mogelpackung auf Kosten der Städte und Gemeinden, insbesondere auf Kosten von finanziell schlechter gestellten Kommunen wie Langen, die seit Jahren um eine Haushaltskonsolidierung kämpften.

Deshalb weist die SPD-Fraktion erneut darauf hin, dass „die hohe Verschuldung unserer Kommune nicht zuletzt auch durch den ungerechten kommunalen Finanzausgleich des Landes verursacht wurde. Das hat in den vergangenen Jahren nicht nur in Langen – trotz aller Sparanstrengungen – zu erheblichen Grundsteuererhöhungen und zu erheblichen Gebührenerhöhungen – auch im Bereich Kinderbetreuung – führen müssen.“ Zu Erhöhungen der Kitagebühren habe das Land auch Langen immer wieder ausdrücklich aufgefordert und nicht zuletzt die Haushaltsgenehmigung mit davon abhängig gemacht.

Die SPD-Fraktion fordert deshalb: „Mit weiteren Grundsteuererhöhungen darf die Kitagebührenbefreiung in Langen keinesfalls erkauft werden. Und sie darf auch nicht zulasten von anderen unverzichtbaren kommunalen Angeboten gehen. Zum Beispiel unsere Schwimmbäder, die Volkshochschule, die Jugendarbeit, Seniorenangebote, Sport-, Freizeit- und Kulturprogramme.“ Denn das schwäche nicht zuletzt auch die Familienfreundlichkeit unserer Stadt.

Deshalb fordert die SPD-Fraktion das Land Hessen erneut auf, von den tatsächlichen Kitabetriebskosten (durchschnittlich rund 1200 € pro Ganztagsplatz monatlich) auch endlich den vereinbarten Landes-Drittelanteil zu tragen.

Das vom Land bisher vorgelegte Konzept zur Befreiung von Kitagebühren bedürfe auch deshalb einer gründlichen Überarbeitung und der Bereitstellung von auskömmlichen Landesmitteln, „die dem tatsächlichen Bedarf entsprechen und damit weit über der bisher angedachten Fördersumme liegen muss.“