DSGVO – die Arbeit für den Datenschutz

Jedes Großunternehmen, jedes mittelständische Unternehmen, jedes Familienunternehmen und kleine Unternehmen, auch Vermieter müssen sich dann, wenn sie personenbezogene Daten elektronisch verarbeiten oder weiterreichen, an bestimmte Pflichten halten. Die seit dem 25.Mai direkt geltende EU - Verordnung DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) konkretisiert dies. Dr. Annette Schunder - Hartung informierte im Rahmen der SPD Langen - Veranstaltung in der Neuen Stadthalle ca. 30 anwesende Handwerker/Unternehmer und interessierte Bürgerinnen/Bürger über diese Pflichten; die Landtagskandidatin der SPD Andrea Gerlach moderierte die Informationsveranstaltung.

Nachdem die DSGVO zwei Jahre nicht in bundesdeutsches Recht umgesetzt worden ist, ist sie als EU – Verordnung direkt in Deutschland anwendbar. Sie bestimmt Pflichten für alle, die Daten, welche personenbezogen sind (Alter, Geschlecht, Name, Adresse usw.), elektronisch (also keine Karteikarten) verarbeiten oder weiterreichen. Dr.Annette Schunder-Hartung ist Rechtsanwältin und führt ein Netzwerk von ca. 100 deutschen Wirtschaftskanzleien in Frankfurt am Main – sie klärte die Anwesenden über die Neuerungen auf.

Themen waren u.a.:
– der (zertifizierte) Datenschutzbeauftragte: Art. 37 ff. DSGVO: Datenschutzbeauftragter kann ein (entsprechend geschulter) Mitarbeiter der Firma sein oder Externer; die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten werden der Aufsichtsbehörde gemeldet, der Datenschutzbeauftragte darf in der Ausübung seiner Tätigkeit nicht weisungsbefugt sein; Aufgaben: Überwachung der Einhaltung der Vorschriften der DSGVO, (präventive) Beratung etc.
– Abmahnungen durch Rechtsanwälte: sollten abgelehnt werden, Abmahnungen sind nur nach dem Rechtsgebiet der Regeln gegen den unlauteren Wettbewerb möglich (Art. 3 UWG: Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, marktschädigendes Verhalten), nicht aber nach Art. 82 DSGVO, der Schadensersatz vorsieht
– der Datenschutz bezüglich besonderer, sensibler Merkmale einer Person („Rasse“, politische Ausrichtung etc.) unterliegt einem besonderen Schutz: Art. 9 DSGVO untersagt deren Verarbeitung

Wer mehr wissen will, besorgt sich die „Erste Hilfe zur Datenschutz-Grundverordnung für Unternehmen und Vereine – Das Sofortmaßnahmen – Paket“, erschienen im Beck- Verlag (5,50 €).