Schaffung von bezahlbarem Wohnraum
Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,
wir bitten Sie folgenden Antrag – nach Beratung im Ausschuss für Umwelt-Bauen-Verkehr – der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen:
1. Der Magistrat wird gebeten eine Vorlage zu erstellen aus der ersichtlich ist, welche städtischen Grundstücke (vgl. DS 436) zur Schaffung von zusätzlichem bezahlbarem Wohnraum geeignet sind.
2. Dabei soll auch berücksichtigt werden, ob für einige dieser Grundstücke (z.B. Parkplatz hinter der Stadthalle) vollständige oder teilweise Überbauungen („auf Stelzen“) geeignet sind.
3. Mit Blick auf bezahlbaren Wohnraum wird der Magistrat beauftragt zu prüfen, wie die aktuelle Stellplatzsatzung geändert werden muss, damit für die Umwandlung von bisher (unbewohnten) Dachgeschossen zu Vollgeschossen und der damit verbundenen Schaffung von neuen Wohnungen auf die Erstellung von zusätzlichen Stellplätzen verzichtet werden kann. Vgl. HBO § 52 Abs. 2 Ziff. 4b.
Begründung:
Zu 1.
Wir brauchen in Langen dringend zusätzlichen bezahlbaren Wohnraum. Dies allein dem Wohnungsmarkt zu überlassen funktioniert offensichtlich nicht. Die DS 436 wurde auf Antrag der SPD-Fraktion erstellt. Von Anfang an war für uns die Vorlage dieser Aufstellung mit dem Wunsch nach zusätzlichen Wohnungen verbunden.
Zu 2.
Da die Anzahl der noch zur Verfügung stehenden städtischen Grundstücke, die für eine Wohnbebauung geeignet sein könnten, augenscheinlich gering ist, ist Phantasie gefragt. Andere Städte haben diese Überbauungen, insbesondere von Parkplätzen, erfolgreich praktiziert.
Zu 3.
Der Umbau von bisher unbewohnten Dachgeschossen (unter Schrägdächern) in bewohnbare Vollgeschosse ist eine Möglichkeit zur Schaffung zusätzlicher Wohnungen. Diese Möglichkeit ist ausgesprochen günstig, weil das Grundstück, die Infrastruktur etc. bereits vorhanden sind. In Langen betrifft dies insbesondere zahlreiche Wohnblöcke im Eigentum von gemeinwirtschaftlichen und / oder öffentlichen Gesellschaften. Die Änderung der vorhandenen Gebäude ist baurechtlich relativ einfach. Es bedarf keiner Änderung von Bebauungsplänen (B-Plänen), sondern nur eines Antrags auf eine Ausnahmeregelung innerhalb der vorhandenen B-Pläne. Die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum lässt eine
solche Ausnahme ausdrücklich zu. Trotzdem haben die Hauseigentümer von dieser Möglichkeit bisher keinen Gebrauch gemacht. Hintergrund ist insbesondere die bisherige Stellplatzsatzung.
Rainer Bicknase