„Wir sind davon überzeugt, dass diese Wahl nicht rechtmäßig zustande gekommen ist, weil den Stadtverordneten zu diesem Tagesordnungspunkt das Rederecht verweigert worden ist,“ erklärt Rainer Bicknase, SPD-Fraktionsvorsitzender. Er fügt hinzu: „Da der Bürgermeister auf unsere schriftliche Bitte, den Vorgang zu prüfen erklärt, dass er keine Fehler erkennen kann bleibt uns nur noch der Weg von dem Recht eines offiziellen Widerspruchs Gebrauch zu machen.
Nach unserer Auffassung haben die Stadtverordneten zu jedem Sachverhalt die Möglichkeit der Aussprache. Dies kann nur aus wichtigem Grund eingeschränkt werden, z.B. der Zuordnung von bestimmten Sachverhalten in die Ausschüsse, der Begrenzung der Redezeit oder einem Beschluss gemäß Geschäftsordnung auf Ende der Aussprache. Die Umkehrung der Argumentation, dass wir nur dort reden dürfen wo die HGO es ausdrücklich vorsieht sehen wir sehr kritisch. Auch in anderen Sachverhalten erwähnt die HGO nicht jedesmal ein ausdrückliches Rederecht.“
Gemäß § 55 Abs. 6 HGO müsse dieser Widerspruch innerhalb von vier Wochen erfolgen. Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion Monika Hoppe ergänzt: „Es geht gar nicht mehr nur um die Möglichkeit zur Wahl von Stephan Reinhold zum Stadtverordnetenvorsteher das Wort zu ergreifen. Mittlerweile geht es auch um das Selbstverständnis der Stadtverordnetenversammlung. Und dazu möchten wir auch mal die Meinung der übrigen Fraktionen hören.“
Rainer Bicknase
Vors. SPD-Fraktion Langen