Das Präsidium schlägt nach Beratungen im Ältestenrat eine Änderung der Geschäftsordnung (GO) u.a. zur Klarstellung des Rederechts der Stadtverordneten und zur Vorlage von Dringlichkeitsanträgen vor.
„Man muss aber schon mal darüber nachdenken wie diese Situation entstanden ist. Über Jahrzehnte hat die GO und die HGO als juristische Grundlage ausgereicht. Niemand ist auf die Idee gekommen einem Mitglied der Stadtverordnetenversammlung , egal zu welchem Thema, das Rederecht streitig zu machen. Die GO und die HGO ist, egal von wem, immer wohlwollend im Sinne der Stadtverordneten interpretiert worden. Dabei hat die Zugehörigkeit zu einer Partei oder Wählergemeinschaft nie eine Rolle gespielt. “ fasst Frank Weber, langjähriges Mitglied der Stadtverordnetenversammlung, die geänderten Zeiten zusammen.
„Damit haben wir das mit dem Widerspruch angestrebte Ziel einer klarstellenden Regelung erreicht, dass zu jedem Punkt der Tagesordnung ein Rederecht besteht“ ergänzt Rainer Bicknase, Fraktionsvorsitzender der SPD.